Bewilligungen für Solaranlagen: Was Sie wissen müssen

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Die rechtlichen Anforderungen für Solaranlagen in der Schweiz sind im internationalen Vergleich relativ unkompliziert. Dennoch gibt es wichtige Punkte, die Sie kennen und beachten müssen. Dieser Artikel gibt Ihnen den vollständigen Überblick.

Meldepflicht statt Baubewilligung

Seit der Revision des Raumplanungsgesetzes 2014 sind Solaranlagen auf Dächern in Bauzonen grundsätzlich bewilligungsfrei, sofern sie genügend an die Dachfläche angepasst sind. Eine Meldung an die Baubehörde genügt. Die Meldung muss vor Baubeginn erfolgen, die Behörde hat 30 Tage Einsprachefrist.

Wann eine Baubewilligung nötig ist

Eine Baubewilligung ist erforderlich bei: denkmalgeschützten Gebäuden, Ortsbildschutzgebieten nationaler Bedeutung, nicht integrierten Fassadenanlagen und Freiflächenanlagen. In diesen Fällen ist enge Abstimmung mit Gemeinde und allenfalls Denkmalpflege notwendig.

Netzanschluss und Netzbetreiber

Die Anlage muss vorab beim Netzbetreiber angemeldet werden. Dieser prüft die Netzkapazität und teilt technische Anschlussbedingungen mit. In der Regel unproblematisch, bei sehr grossen Anlagen oder schwachem Netz können Einschränkungen gelten.

Sicherheitsnachweis NIV

Nach Installation obligatorisch: Der Sicherheitsnachweis bestätigt die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften. Er wird von einem zugelassenen Kontrolleur erstellt und beim Netzbetreiber eingereicht.

Pronovo-Anmeldung

Für die Einmalvergütung des Bundes muss die Anlage bei Pronovo angemeldet werden. Dies kann vor oder nach Installation erfolgen und ist Voraussetzung für die Förderauszahlung. Ihr Fachbetrieb übernimmt die Anmeldung.

Kantonale Unterschiede

Die konkreten Anforderungen variieren kantonal: Gestaltung, Farbgebung, Mindestabstände. Ihr Solar-Fachbetrieb kennt die lokalen Vorschriften und erledigt alle Formalitäten zuverlässig für Sie.

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

Im Mehrfamilienhaus können sich Parteien zu einem ZEV zusammenschliessen. Die Gründung erfordert vertragliche Regelung und angepasste Messtechnik. Ihr Experte berät Sie umfassend zu den Möglichkeiten und Voraussetzungen.

Die administrativen Hürden sind in der Schweiz bewusst niedrig gehalten. Ein erfahrener Fachbetrieb übernimmt alle Formalitäten für Sie.

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